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Brandschutz Prüfsachverständige Brandschutz Schindler Bad Brückenau Frankfurt

Prüfsachverständigenberichte

  • Beratung, sowie Mängelbeseitigung von geforderten Auflagen durch Prüfsachverständige für gebäudetechnischen Brandschutz, z.B. WHY Löschanlagen, Brandschutzklappen, RWA und Brandabschottung

Beratung und Mängelbeseitigung von geforderten Auflagen durch Prüfsachverständige

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Der Prüfsachverständige für Brandschutz prüft nach § 2 Abs. 1 M-PPVO im Auftrag des Bauherrn die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise von baulichen Anlagen und bescheinigt ihm zusätzlich die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich des Brandschutzes. Der Bauherr muss diese Bescheinigung nach § 82 Abs. 2 MBO mit der Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung der Bauaufsichtsbehörde vorlegen.

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Findet der Prüfsachverständige jedoch Mängel an den baulichen Anlagen, müssen diese fachgerecht behoben werden.

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Hier kommen wir ins Spiel !

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Bei allen geforderten brandschutztechnischen Auflagen durch Prüfsachverständige stehen wir Ihnen beratend zur Seite und beseitigen alle Mängel.

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Sie benötigen Unterstützung bzw. Beratung in den Landkreisen Bad Kissingen, Main-Spessart, Main-Kinzig, oder der Metropolregion Frankfurt Rhein Main? 

Das Team von Brandschutz Schindler ist in allen Belangen rund um das Thema Beratung, sowie Mängelbeseitigung von geforderten Auflagen durch Prüfsachverständige in Bayern, Hessen und ganz Deutschland für Sie unterwegs.

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