Unterweisung - Brandschutzhelfer
Deutschlandweit sind wir für unsere Kunden unterwegs !!
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Gem. ArbSchG §10 Abs. 2 hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
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Des weiteren schreibt die ASR A2.2. "Maßnahmen gegen Brände" vor, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat.
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Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
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Keine Strecke ist uns zu weit !!
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Das Brandschutz-Schindler Team ist für Sie in Bayern, Hessen oder sogar in ganz Deutschland unterwegs.
Unser Akademie-Bus ist voll ausgestattet um Ihre Mitarbeiter im Bereich Brandschutz zu unterweisen.
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Bei Fragen & Anmeldungen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Die Unterweisungen zum Brandschutzhelfer können deutschlandweit durchgeführt werden. Insbesondere die Landkreise Bad Kissingen, Main-Spessart, Main-Kinzig aber auch die Metropolregion Frankfurt Rhein Main sowie ganz Bayern, Hessen und Thüringen werden von uns abgedeckt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.