Sicherheitskennzeichnung –
DIN EN ISO 7010

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Richtig kennzeichnen nach ASR A1.3!

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wider und konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen.​​

Unsere Empfehlung:

Stellen Sie jetzt auf die aktuellen Zeichen um!

Diese erfüllen die ArbStättV und sorgen für rechtssichere Kennzeichnung.

Beachten Sie, dass eine Durchmischung von alter
und neuer Beschilderung mit der neuen Regelung nicht vorgesehen ist. 

Fordern Sie jetzt unseren aktuellen Schilderkatalog an!!