
Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine entscheidende Funktion!

Beratung und Unterstützung
des Arbeitgebers in Brandschutzfragen, Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und Beurteilung von Brandgefährdungen.

– Überwachung des Zustands und der Beschilderung der Flucht- und Rettungswege
– beratende Funktion bei Umbauten, sowie Erweiterungen Ihrer Betriebsgebäude
– Prüfung der Betriebsbereitschaft aller Melde- und Löscheinrichtungen
– Durchführung von Evakuierungsübungen und Brandschutzbelehrungen
– Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
– Dokumentation und Meldung von Brandschutzmängeln an den betrieblichen “Brandschutz-Verantwortlichen”
– Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln (z. B. Betreuung von Brandschutzeinrichtungen und Durchführung von Brandschutzbegehungen)