
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
nach ArbSchG §10 Abs. 2

Brandschutzhelfer-Schulungen
gem. ASR A2.2

Professionell geleitet
von unseren speziell ausgebildeten Brandschutzbeauftragten

Gem. ArbSchG §10 Abs. 2 hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
Des weiteren schreibt die ASR A2.2. “Maßnahmen gegen Brände” vor, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Im Anschluss an die Schulung erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat.
Keine Strecke ist uns zu weit!
Das Brandschutz-Schindler Team ist für Sie in ganz Deutschland unterwegs.
Unser Akademie-Bus ist voll ausgestattet, um Ihre Mitarbeitende im Bereich Brandschutz zu unterweisen.
Bei Fragen & Anmeldungen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.